200.000 Euro Förderung für Metzgerhandwerk nach Bauer-Antrag

Landtagsabgeordneter Volker Bauer (r.) vertritt die Anliegen des Handwerks; hier beim Besuch der Metzgerei Max Gruber

Roth/Bayern (dn) Nach EG-Verordnung 1099/2009 müssen alle Schlachtbetriebe ab dem 9.12.2019 moderne Elektrobetäubungsgeräte einsetzen, die aus Tierschutzgründen eine digitale Dokumentation ermöglichen. „Gerade kleine Handwerksmetzgereien stellt die Anschaffung dieser 6.000 bis 10.000 Euro teuren Geräte vor Schwierigkeiten“, so Landtagsabgeordneter Volker Bauer. Die Investmentkosten bei Kleinstschlachtmengen pro Woche allein über die Verkaufspreise der handwerklich hergestellten Produkte hereinzuwirtschaften ist für viele Kleinbetriebe kaum darstellbar. Nicht wenige Handwerksmeister befürchten deshalb eine Beschleunigung des Strukturwandels hin zu „norddeutschen Verhältnissen“, hatte Fleischerei-Landesinnungsmeister Konrad Ammon jun. dem CSU-Politiker mitgeteilt. „Ein Schlachthof pro Bundesland und lange Transporte können mit Blick auf regionale Wertschöpfungsnetzwerke zur Stärkung des ländlichen Raumes und Tierwohls nicht unser Ziel sein“, unterstrich der Handwerkspolitiker Bauer gegenüber dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und fügte an: „Ein Betrieb, der das Schlachten einmal aufgegeben hat, fängt es kaum mehr an!“

In einem Prüfantrag forderte Bauer daher die Staatsregierung auf, über die aktuelle Situation dahingehend zu berichten, „welche monetären und organisatorischen Herausforderungen auf Schlachterei-Kleinbetriebe mit der Umsetzung der EG-Verordnung zukommen, welche Folgen die Staatsregierung für die Struktur des bayerischen Fleischerhandwerks prognostiziert und ob eine staatliche Einflussnahme in Form von Investitionszuschüssen zum Erhalt der kleinen Metzgereibetriebe für gangbar erachtet wird?“ Der Befassung des Landtags mit dem Antrag kam Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zuvor und verkündete am 22. Juni, dass „im Rahmen des Programms zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte (VuV) künftig auch kleinere Investitionen ab 5.000 Euro bezuschusst werden, die der Verbesserung des Tierschutzes bei der Betäubung dienen.“ Für diese Förderungserweiterung nimmt die Ministerin insgesamt 200.000 Euro gern in die Hand, denn: „Gerade die handwerklichen Metzgereien im ländlichen Raum sind wichtige Partner unserer Landwirte und zudem für die Nahversorgung im ganzen Land unverzichtbar.“