Bienenschutz, Neonic-Verbot und Forschung

Roth (dn) „Bienensterben und potentielle Schädlingsresistenzen dürfen nicht argumentativ gegeneinander aufgewogen werden“, so Landtagsabgeordneter Volker Bauer mit Blick auf das diese Woche im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten diskutierte Thema „Neonicotinoide und Bienensterben“. Außer den Freien Wählern hatten sich im Bayerischen Landtag alle Fraktionen dafür ausgesprochen, dass der Freistaat sich auf Bundesebene für ein Verbot der hochwirksamen Insektizide einsetzt.

Bauer hatte im Januar mit den CSU-Kollegen aus den Bereichen Landwirtschaft und Umweltschutz einen Antrag eingebracht, in dem die Staatsregierung dazu aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine Prüfung des Verbots dreier Wirkstoffe im Freilandbereich einzusetzen, die aktuell noch – unter Anwendungsauflagen – Verwendung finden. Auch die vorsorgliche Prüfung noch nicht zugelassener Ersatzprodukte und eine intensive Forschung nach umweltschonenden Alternativen forderte die CSU am Mittwoch im Landtag. „Die Zeit drängt“, kommentierte der CSU-Umweltpolitiker Bauer. „Trotz starker Verwendungseinschränkungen werden allein in Deutschland noch immer jährlich 200 Tonnen reiner Wirkstoff abgegeben. Dabei sind die Hinweise auf eine bienengefährdende Wirkung derart evident, dass bereits vor dem Abschlussbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Prüfung eines gänzlichen Verbotes von Neonicinoiden im Freiland angestrebt und die Entwicklung von Alternativen forciert werden sollte.“

Vor allem die Entwicklung von Alternativen dürfe dabei nicht vergessen werden. „Viele Landwirte setzen im Schädlingsschutz auf Neonicotinoide. Wenn wir die Auswahl an verfügbaren Pflanzenschutzmitteln mit Blick auf den Bienenschutz reduzieren, bedeutet das auch, dass die Gefahr sich bildender Resistenzen bei den Schädlingen, etwa beim Kartoffelkäfer, steigt. Wenn der Freistaat nicht nur seiner Vorreiterrolle in Sachen Umweltschutz, sondern auch seiner Verantwortung für die bäuerliche Landwirtschaft im Freistaat gerecht werden will, müssen wir auch hier Antworten liefern“, so Bauer.

Nach dem Rückgang der Insekten, dramatisch im Blick auf Bienen, in den vergangenen Jahren, wurde 2013 durch die EU-Kommission der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen auf den Weg gebracht. Neonicotinoide sollen, durch die Pflanzen aufgenommen, Schädlinge vernichten. Sie lähmen oder töten aber auch Bienen schon bei niedrigster Dosierung im Bereich weniger Milliardstel Gramm pro Biene. Bereits ab vier milliardstel Gramm wirkt das Insektengift für eine Biene tödlich, darunter beeinflusst es Immunsystem, Navigation, Lernen und Fortpflanzung. Seit Oktober 2013 wurden auf nationaler Ebene Zulassungen für Mittel, die Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid enthalten, entweder außer Kraft gesetzt oder durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verändert. Durch Änderungen, etwa beim Ausbringezeitpunkt, die eine Schädigung von Insekten (und Verbrauchern) verhindern sollen, sind Wirkstoffe für die Anwendung auf bestimmten Pflanzen jedoch nach wie vor zulässig. So dürfen die Neonicotinoide Thiamethoxam und Clothiavidin bei Kartoffeln und Imidacloprid zum Beispiel bei Äpfeln, Aprikosen, Weinreben, Hopfen oder Tabak eingesetzt werden.