Kleine und mittlere Vereine stärken

München (dn) Der CSU-Politiker Volker Bauer möchte die Ehrenamtlichen in den Vereinen entlasten. Ginge es nach ihm, sollen „die im Mindestlohngesetz geregelten Dokumentationspflichten für gemeinnützige Vereine, insbesondere Sportvereine, abgeschafft werden“ auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Außerdem sollen die Einnahmengrenze „für die Gewinne/Überschüsse des zusammengefassten steuerpflichtigen wirtschaften Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Vereinen (von 35.000 Euro) auf 45.000 Euro angehoben werden“, so der Antragstext.

In Anbetracht der verbesserten Förderung von Sport- und Schützenvereinen durch 115 Millionen Euro mehr für Sportstättenbau, eine Erhöhung der Fördersätze für innovative Projekte und den Bürokratieabbau bei Projekten bis 250.000 Euro, „hat der Freistaat gut vorgelegt“, fasst Bauer zusammen. „Man kann den Menschen einreden, dass alles schlecht ist. Oder man macht sich Gedanken, wie man die Situation unbürokratisch und angemessen verbessern kann“, so das ehemalige Vorstandsmitglied der KJR. Möglichst alle Ehrenamtlichen mitzunehmen sei sein Ziel gewesen „den Jugendleiter, der noch zur Schule geht, genauso wie den pensionierten Dirigenten.“ Daher setzte der Kammersteiner bei den „im Vereinskontext sinnlosen“ (Bauer) Pflichten des Mindestlohngesetzes an. „Wenn kleine Vereine mit Fahrtkostenerstattung, Übungs- und Ehrenamtspauschale tricksen was das Zeug hält, damit sie ihren ausgebildeten Übungsleitern, eine kleine Entschädigung zahlen können, weil es bei einem 450 Euro-Job passieren könnte, dass der Trainer, sollte etwa ein Spiel unwetterbedingt kurzfristig ausfallen, seine Stunden voll hat und – egal ob er will oder nicht – rechtlich nicht arbeiten dürfte, dann ist diese Situation ein Krampf. Dann haben die Kollegen in Berlin es bei der Regelwut übertrieben“, so Bauer.

Mit Bauers Antrag an die CSU-Landtagsfraktion wird die Landesregierung aufgefordert, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass der Freibetrag für Gewinne/Überschüsse aus dem wirtschaftlichen Betriebs nach § 64 Abs. 3 Abgabenordnung von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht wird. „Der Gleichklang mit der Zwecksbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen nach § 67 a Abs. 1 AO ist längst überfällig“, erklärt Bauer. „Damit könnten Vereine einfacher Rückstellungen, etwas für Investitionen in Sportstätten bilden, oder durch die Reserven die Entschädigung aller Übungsleiter durch Steuerrückspende ermöglichen, was aktuell häufig am nicht vorhandenen Vermögen der Vereine scheitert.“ Manchmal sei es besser, es würden mehr Steuern in München und weniger in Berlin gemacht, hadert der CSU-Landtagsabgeordnete Bauer, gibt sich dann jedoch selbstbewusst. „Aber ich vertraue beim Kampf für die Ehrenamtlichen und Vereine auf den Zuspruch der Fraktion, die Stärke meiner Partei – und das politische Gewicht des Freistaats Bayern.“