Schlepper-Ausfahrten: Landrat hat Ermessen!

Kammerstein (dn) Oldtimer- und Schlepperfreunde aus dem Landkreis Roth hatten sich an Landtagsabgeordneten Volker Bauer gewandt. Sie beschwerten sich, dass ihnen Gespann-Fahrten, etwa im Zuge ihres Sommerfestes, mit Personenbeförderung seitens des Landratsamtes untersagt wurden. Sogar als Straftat seien diese durch Behördenvertretern bezeichnet worden. Da es sich beim Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wunderte sich der Abgeordnete über die Kriminalisierung der Schlepperfreunde, noch mehr allerdings darüber, dass den zumeist besonnenen und lebenserfahrenen Gemeindemitgliedern, die nicht-kommerziell historische Zugmaschinen erhalten, diese Ausfahrten durch das Landratsamt nicht als Brauchtum anerkannt werden. Dies ist relevant, weil damit die Berechtigung zum Personentransport jenseits des landwirtschaftlichen Ernteeinsatzes und somit der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls verbunden ist. „Die 15 Euro Bußgeld könnte jeder zahlen. Die Beträge bei Personenschäden sind dann schon etwas anderes“, erklärte Volker Bauer seinen Einsatz für die Landmaschinen- und Brauchtumsfreunde.

Bauer regte an, die Schlepperausfahrten genauso zu behandeln wie Faschingswägen und sie analog zu Kurlokomotiven zur Personenbeförderung einsetzen zu dürfen. Eine erste Anfrage durch die CSU-Landtagsfraktion beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren ergab, dass eine solche Konkretisierung des zum Teil auf Bundesebene angesiedelten Regelwerkes gar nicht notwendig ist. „Es liegt, anders als dargestellt, bereits ein Ermessen für die Genehmigungsbehörde vor“ freute sich Bauer und zitierte aus der Antwort des Herrn Ministerialrat Schmid vom 28. Juni: „Schlepper-Gespann-Ausfahrten können im Einzelfall Bestandteil einer örtlichen Brauchtums-veranstaltung sein. Die Beurteilung obliegt dabei den vor Ort zuständigen Behörden.“ Zu diesem Brauchtum, so weiter unten im Antwortschreiben gehören auch „Feiern örtlicher Vereine“, also auch der Schlepperfreunde.

Volker Bauer, MdL wandte sich deshalb schriftlich ans Landratsamt und bat vor dem Hintergrund des gegebenen Ermessens darum, „die 1-2 mal pro Jahr stattfindenden Ausfahrten der Schlepperfreunde als Brauchtums-veranstaltungen anzuerkennen“ und die „ehrenamtlich, verantwortungs-bewusst Aktiven (…) ggf. zusätzlich nochmals explizit über die, sich aus der Personenbeförderung ergebenden, Gefahren zu belehren“. Bauer, der selbst zuletzt bei der Kammersteiner Kärwa als Gespannfahrer im Einsatz war, vertraut darauf, „dass das Landratsamt Roth eine Lösung findet, die Schlepperfreunde weder faktisch noch gefühlt kriminalisiert.