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Landmaschinenerbe nicht von Straße verbannen!

Roth (dn) Oldtimer- und Schlepperfreunde im Seniorenalter sind nicht gerade das, was man sich unter einem Gesetzesbrecher vorstellt. Aktuell sind sie es jedoch. wenn sie bei Ausfahrten, etwa anlässlich ihres Vereinsfestes, Gäste auf Anhängern transportieren. In diesem Fall sehen sich die Freunde historischer Traktoren – da es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Einsatz handelt – bislang mit dem Tatvorwurf der unerlaubten Personenbeförderung konfrontiert. Schwerwiegender als das hierfür fällige Verwarngeld ist, im Falle eines Unfalles, nach §229 StGB aufgrund fahrlässiger Körperverletzung belangt zu werden. Versicherungsschutz ...