Schlag ins Gesicht für 73 Prozent der bay. Eltern

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Roth (dn) „Der flächendeckende Wunsch in der Bevölkerung nach dem Betreuungsgeld darf auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht einfach ignoriert werden.“ Der Landtagsabgeordnete im Stimmkreis Roth Volker Bauer, MdL kann der Aussage seines CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer, MdL nur zustimmen. „Wenn der Bund nicht zuständig sein soll, dann machen wir es eben selbst!“

73 Prozent der Eltern haben das Betreuungsgeld beantragt.
Für sie ist die Häme vieler SPD’ler, Grüner und Linker ein Schlag ins Gesicht.

Bauer betonte außerdem, dass das Betreuungsgeld nicht, wie von der Opposition kritisiert, eine unpopuläre CSU-Idee sei, sondern schlichtweg der gesellschaftlichen Realität vor allem in den großen alten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und NRW gerecht werde. „106.000 Empfänger in NRW, 89.000 in BaWü und 100.000 in Bayern, zeugen davon, dass das Betreuungsgeld von den Eltern gewünscht ist. In Bayern haben 73 Prozent der Eltern das Betreuungsgeld beantragt. Für sie ist die Häme vieler SPD’ler, Grüner und Linker ein Schlag ins Gesicht.“

Bauer stellte außerdem klar, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über Sinn und Unsinn des Betreuungsgeldes geurteilt hat, sondern lediglich darüber, ob die Betreuung von Kleinkindern eine bundes- oder landespolitische Aufgabe sei. „Wenn ich mir ansehe, dass das Betreuungsgeld lediglich 0,9 Mrd. von insgesamt 16 Mrd. Euro ausmacht, die für Kinderbetreuung in Deutschland ausgegeben werden, kann ich Aussagen wie die der BaWü-Sozialministerin Altpeter (SPD) die Prämie verschlinge „Unsummen, die für den KiTa-Ausbau verwendet werden sollen“ überhaupt nicht nachvollziehen“, so der CSU-Politiker Bauer.

Für den zweimaligen Familienvater steht außer Frage, dass der Bund die in der großen Koalition vereinbarten Mittel für das Betreuungsgeld jetzt an die Länder überweist. Für Bauer zeige sich dann, „welche Bundesländer ihre Bürger bevormunden wollen und welche Länder ihre Eltern für mündig genug halten, selbst über das Wohl ihres Kindes zu entscheiden und diese Entscheidung – egal wie sie ausfällt – unterstützen wollen.“