Migration: CSU kritisiert fehlende Steuerung und Bundesmittel | Bauer hinterfragt hohe UMF-Kosten

Volker Bauer ist kein politischer Scharfmacher. Der Landtagsabgeordnete des Kreises Roth sprach sich seit 2015 wiederholt gegen „idenitätspolitischen Populismus“ aus. Klar begrüßt der bodenständige Handwerksmeister allerdings die Resolution der CSU-Landtagsfraktion „Migration begrenzen“ vom 30. November (siehe https://www.csu-landtag.de/lokal_1_4_1953_Migration-begrenzen-CSU-Fraktion-verabschiedet-Resolution.html) und richtet, nach Rücksprache mit der CSU-Kreistagsfraktion, außerdem eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung, die die Kosten im Bereich der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge kritisch hinterfragt.

Der Kammersteiner betont: „Über kulturelle Bedrohung oder Umvolkung zu schwadronieren ist etwas anders, als faktenbasiert festzustellen: Die Kombination aus unzureichender Zuwanderungssteuerung, Pull-Effekten bei Sozialleistungen und schon 2022 durch die Ampel gekürzten Mitteln an Länder und Kommunen bringt viele Gemeinden an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit.“

Anregungen für effektivere Zuwanderungssteuerung früh vorgebracht

Mit Blick auf die bayerischen Forderungen an die Bundesregierung betont Bauer, dass er, gemeinsam mit Ralph Edelhäußer – seinerzeit als 1. Bgm. der Stadt Roth für die kommunale Ebene – und dem Vizepräsidenten des BAMF, schon im Januar 2013 in Schwanstetten auf die Notwendigkeit einer einheitlichen EU-Asylpolitik und EU-weiten Verteilung der Flüchtlinge nach dem Vorbild des in Deutschland angewandten Königsteiner Schlüssels hingewiesen hatte. Auf Bauers Antrag hin wurde 2019 auch beschlossen, dass der Freistaat eine engere Partnerschaft im Bereich Energie und Forsten mit Marokko anstrebt, sobald das Königreich als sicheres Herkunftsland anerkannt sei – was die Grünen bis heute verhindern.

„Ich würde es nach wie vor begrüßen, wenn wir ein einheitliches System der Asylprüfung und Visa-Vergabe an allen Auslandsvertretungen der EU-Staaten hätten, um dem perversen Geschäft der Schleuser und dem Sterben auf dem Mittelmeer den Gar aus zu machen“, verweist der Kammersteiner auf einen Parteitagsantrag aus 2019. „Aber bis das vielleicht eines fernen Tages kommt, müssen wir die Probleme, vor denen wir jetzt stehen, entschlossen angehen. Dazu gehören Nachstellungen beim Bleiberecht. Wer keinen, unter anderem durch Identitätsfeststellung, nachgewiesenen Schutzgrund hat oder straffällig wird, muss ausreisen! Und mit Bezahlkarten, die „Migration zur Devisenübersendung“ verhindern, gilt es schnellstmöglich Pull-Effekte zu reduzieren. Bayern geht bei der Karteneinführung und Abschiebezahl vorweg.“

Zuwanderungskosten weiter hoch | Leistungen des Freistaats an die Kommunen übersteigen Bundesmittel erheblich

Allerdings – so der Tonus der Resolution der CSU-Landtagsfraktion und Bauers Anfrage zu den Kosten der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – lässt der Bund Länder und Kommunen bei fortgesetzt ungesteuerter Zuwanderung finanziell im Regen stehen. Seit 2022 werden beispielsweise die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft im SGBII nicht mehr übernommen und 2023 entfiel die Pauschale für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMF).

„Eine Bundespauschale von 7.500 Euro pro Asylbewerber und Jahr ist sowohl in der Höhe wie auch im erfassten Personenkreis viel zu wenig, wenn man sieht, dass allein die Betreuung eines UMF 8.400 Euro kostet – pro Monat! Die Bundesregierung musste im Mai bereits feststellen: bei den Kosten der Flüchtlings- und Integrationskosten übersteigen die Leistungen des Freistaats Bayern an die Kommunen die Entlastungsmittel des Bundes erheblich. Immerhin: Einsicht ist schon mal da. Jetzt wird es Zeit, dass bei Begrenzung und einer ausreichenden Mittelausstattung nachgestellt wird – grundsätzlich und besonders im Bereich der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge, deren Betreuung allein im Kreis Roth jährlich 3,3 Mio. Euro Kosten verursacht“, so Landtagsabgeordneter Bauer.