Wenn der Gemeinderat vom Küchentisch winkt

Parteiarbeit erfolgt – wo nicht vom Bundeswahlgesetz anders vorgeschrieben – bereits digital. Bald ist dies auch für kommunale Ratsgremien in Bayern möglich.

München/Lkr. Roth (dn) „Der Gemeinderat darf beziehungsweise muss in Präsenz tagen, der 11er-Rat nicht“, bringt CSU-Landtagsabgeordneter Volker Bauer der Jahreszeit angemessen den bisherigen Status Quo der Corona-Verordnungen auf den Punkt und ergänzt: „Das haben, bei aller Wichtigkeit der kommunalen Selbstverwaltung viele Menschen nicht mehr verstanden – inklusive manchem Gemeinderatskollegen, der sich mit Blick auf Infektionsrisiken lieber von zuhause aus zugeschaltet hätte. Es ist daher gut, dass wir hier jetzt legislativ nachstellen.“

Nach dem Willen der CSU-geführten Staatsregierung sollen bald auch in Bayern hybride Ratssitzungen möglich sein. Das bedeutet, dass wer möchte unter Wahrung der Infektionsschutzvorgaben im Sitzungssaal teilnehmen kann, aber auch eine Teilnahme via Videoschalte vom heimischen Küchentisch aus möglich ist. „Im Landtag praktizieren wir das schon seit Herbst, ohne dass die Arbeit darunter leidet“, so Bauer.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Kommunalgesetze soll noch vor Ostern in Kraft gesetzt werden und bis zunächst Ende 2022 gelten. Geplant ist es, den Gemeinde- und Stadträten eine Möglichkeit zu eröffnen. Wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, ist es „selbstverständlich weiterhin das gute Recht eines Gemeinderats zu sagen, nein wir tagen in Vollzahl.“