Bibermanagement im Kreis Roth läuft heute besser

Einige der bayernweit rund 25.000 Biber sind im Gebiet der Gemeinde Kammerstein heimisch geworden. Was für viele Spaziergänger ein erfreuliches Zeichen intakter Natur ist, stellt Land- und Teichwirte zunehmend vor große Herausforderungen. Durch seine Aktivitäten staut der Biber Bäche und Gräben auf. Etwa zwischen Haag und Obermainbach. Er trägt damit im Gebiet der Schwabacher Trinkwassergewinnung zur verbesserten Grundwasserneubildung bei. Äcker und Wiesen können aber unter Wasser gesetzt werden und, ebenso wie Dämme und andere Infrastruktur, ernsthafte Schäden erleiden. Heute finden sich viele der bayernweit 7.500 Biberreviere auch an Gewässern 3. Ordnung, auch unmittelbar an der durch den Landkreis Roth verlaufenden europäischen Gewässerscheide. „Weiter zurück geht nicht. Der Biber hat nicht nur einen guten Erhaltungszustand. Junge finden mitunter keine geeigneten Flächen zur Revierbegründung und siedeln dann an Kläranlagen oder Wasserableitungen von Staatsstraßen“, ordnet CSU-Landtagsabgeordneter Volker Bauer ein.

Hoher Besiedlungs- und Schadensdruck beim Biber erfordert zweckmäßiges Management

Bauer mahnte daher bereits vor Jahren ein zweckmäßiges und ausgewogenes Bibermanagement an, das dem Artenschutz und den Leistungen des Bibers für eine verbesserte Grundwasserneubildung ebenso gerecht wird, wie dem berechtigten gesellschaftlichen Interesse an Schadensprävention. Ein schwieriger Balanceakt, bei dem Jäger Volker Bauer 2023 die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Roth verstärkt in die Pflicht nehmen wollte. Mit einer Schriftlichen Anfrage zu Biberschäden und Entnahmen wandte er sich als Mitglied des Umweltausschusses im Landtag ans Bay. Umweltministerium – und erhielt zur Antwort: Im Kreis Roth stiegen die Biberschäden zwischen 2019 und 2021 von 14 auf 32, die Schadsumme von rund 10.000 auf 24.000 Euro an.

Was Bauer als mfr. Vorsitzender des Bay. Jagdverbandes – einem anerkannten Naturschutzverband – mehr verwunderte als der im Landesvergleich überdurchschnittliche Anstieg, war, wie im Landratsamt Roth damit umgegangen wurde. „Wir haben im Staatshaushalt die Ausgleichsquote von 67,5 auf 70,6 Prozent hochgezogen. Im Landesschnitt lag die Quote 2019 und 2021 auch bei rund 1,75 Entnahmen je Schadereignis, in Mittelfranken bei rund 1,15. Im Kreis Roth ging die Quote von ohnehin schwachen 0,71 aber auf 0,5 zurück, bei weiterem Anstieg von Besiedlungsdruck und Schäden“, erinnert sich Bauer.

Entnahmepraxis im Kreis Roth änderte sich nach Schriftlicher Anfrage

Nach der Anfrage und angesichts einer „Erinnerung“ an die Unteren Naturschutzbehörden durch das Umweltministerium, dass Schadbiber gemäß §45 BNatSchG via Einzelbescheid und Allgemeinverfügung ohne Prüfung entnommen werden können und gemäß AAV bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. Gesundheit von Menschen entnommen werden sollen, änderte sich aber auch im Landkreis Roth die Entnahmepraxis. 2023 wurden 30 Biber entnommen. 2024 waren es nur mehr 12 Biberschäden und weitere 31 Entnahmen. „Mit einer Quote von 2,58 ist der Kreis Roth heute nahe am bayerischen Durchschnitt von 2,79 und tariert die Interessen aus“, freut sich der Kammersteiner Gemeinderat.

Praxisnahes Verwaltungshandeln vor Ort wichtig

Bauer beobachtet in seiner Heimatgemeinde Kammerstein einen heute gut funktionierenden, engen Austausch der Verwaltung sowohl mit betroffenen Landnutzern als auch mit der Unteren Naturschutzbehörde, die für Beauftragung und Genehmigung zuständig ist. „Dort, wo die Leute zusammenkommen und konstruktiv zusammenarbeiten, findet sich meist auch eine tragfähige und vor allem legale Lösung, mit der alle leben können. Wenn Behörden nicht dicht machen, sondern Verwaltung bürgernah erfolgt, besteht die Chance, dass der Biber mit Blick auf seine unbestreitbaren Mehrwerte nicht nur als kostspieliges Problem betrachtet wird, sondern als zu handelnde Herausforderung. Landespolitisch werden wir eine solche Praxis auch weiterhin unterstützen“, unterstreicht CSU-Abgeordneter Bauer.