DSGVO – Es gilt: Hinweise und Beratung statt Sanktionen

Lkr. Roth (dn) Die seit Ende Mai gültige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat für viel Unruhe gesorgt. In Bayern zu Unrecht, findet Landtagsabgeordneter Volker Bauer. „Wir sorgen dafür, dass die Bestimmungen vereins- und mittelstandsfreundlich mit Augenmaß angewendet werden“, so der gelernte Elektromeister, der als CSU-Kreisvorsitzender und Präsident des mittelfränkischen Jagdverbandes gleich zwei Vereinen vorsteht. Bauer versichert: „kein Amateursportverein, keine Musikkapelle und kein Fischereiverein muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen.“

In Bayern gelte die Linie „Hinweise und Beratung statt Sanktionen“; sprich, insbesondere bei Erstverstoß gegen einzelne Vorgaben wird es keine Sanktionen geben. „Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass wir es nicht hinnehmen, dass Abmahnanwälte Vereine oder Mittelständler rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren“, stellt sich der CSU-Politiker an die Seite der Vereine und Unternehmen. Außerdem will die CSU-Landtagsfraktion prüfen, ob ggf. das Bundesrecht geändert werden muss, um weitere unnötige Hindernisse und Verunsicherung bei Vereinen und Betrieben zu beseitigen.

Sollte dennoch Sorge in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung bestehen, können die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Roth sich unter 09171/97970 oder buero@bauer-landtag.de an ihren Landtagsabgeordneten wenden. „Diese Anliegen bespreche ich dann mit dem Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann. Sie werden vollumfänglich beantwortet und tragen dazu bei, die Datenschutzgrundverordnung noch bürgerfreundlicher zu machen, da sie Eingang in die Prüfung des Bundesrechts finden“, so Bauer.