Fakenews im Streuobstgarten

Kreis Roth (dn) In den letzten Tagen war die bayerische Landwirtschaft in Aufregung. Über Nachrichtenkanäle im Internet wurden Meldungen zu Biotopkartierungen verbreitet, wonach bis 6. Mai 2019 beim Landesamt für Umwelt „Einsprüche“ gegen in Bayern laufende Biotopkartierungen einzulegen seien, da sonst Eigentum bedroht sei. CSU-Umweltpolitiker Volker Bauer zeigt sich hierüber irritiert. „Zum einen kann gegen die Datenerhebung über das Vorkommen von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Biotopen, wie sie zu den Aufgaben des LfU nach Art. 46 Bay. Naturschutzgesetz gehört, kein Einspruch eingelegt werden. Zum anderen ist der konstruierte Zusammenhang zu Einspruchsfristen, die durch die Annahme des Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ausgelöst sein sollen, schlichtweg falsch.“

Die Biotopkartierung in Bayern ist als Fachkartierung ein transparenter Prozess, der im BayernAtlas online für jedermann sichtbar ist, aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfaltet. „Der gesetzliche Schutzstatus einer Fläche wird durch den aktuellen Zustand bestimmt, unabhängig davon, ob er amtlich erfasst ist, oder nicht“, erklärt Bauer, der in seinem Wald am Heidenberg selbst Biotope pflegt. „Es ist schändlich, dass hier von geistigen Brandstiftern damit gespielt wird, dass die Reizworte „Streuobst“ und „Biotop“ aktuell ausreichen, um in der Landwirtschaft die Gemüter zu erhitzen, da unsere Bauern durch das Bürgerbegehren unter Druck stehen“, so der CSU-Politiker. Für Bauer, der sich 2015 mit Schreiben an die Landkreisbürgermeister selbst für den Erhalt historischer Streuobstwiesen eingesetzt hatte, ist die Falschmeldung von der drohenden Enteignung von Obstbauern ein weiterer Beleg für die Zunahme von Desinformation als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Den Landtagsabgeordneten ärgert es, „wie mit „wichtig, wichtig, akuter Handlungsbedarf“-Märchen in diesem Fall die Landwirte verunsichert beziehungsweise gegen Behörden, Kompromissarbeit und unser demokratisches System aufgehetzt werden. Der CSU-Politiker entschloss sich deshalb, auf Facebook am Beispiel der Falschmeldung zu zeigen, wie leicht Desinformation handwerklich funktioniert. „Ich wollte nicht nur richtig stellen, sondern die Menschen – vor jetzt vor der Europawahl – auch dafür sensibilisieren, Inhalte, die uns in sozialen Medien oder via Messanger-Dienste erreichen, kritisch zu hinterfragen“, so Bauer.

Um eine Falschmeldung zu bauen, brauche es zuerst „eine örtlich begrenzte Meldung über einen Fehler“. Die Fehler, die der „Falschmeldung Biotopkartierung“ zu Grunde liegen, war bei der zwischen 2014 und 2016 erfolgten und 2018 abgeschlossenen Kartierung im Kreis Forchheim passiert. Nach Kritik des BBV wurde deutlich, dass es dort bei rund 1/3 der Kartierungen zu Fehlern kam. Die Kartierung wurde daher aus dem Netz genommen – und mit ihr auch eine für den Kreis Forchheim laufende Reaktionsfrist bis zum 6. Mai.

Als nächstes werde, „um den Anschein von Wahrheit zu erhalten, ein Teil der örtlichen Meldung genommen und mit der Absicht eine falsche Aussage zu erzeugen in einen überregionalen „Panikkontext“ gesetzt“, schildert Bauer. Im vorliegenden Fall wurden die ursprünglichen, regionalen Fristdaten und die Kritik an der fehlenden Information der Forchheimer Landwirte über das 2014 bis 2016 gelaufene Verfahren als Versatzstücke gewählt, obgleich kein laufender Prozess und keine Einspruchsfristen existieren.

Schlussendlich stelle man „dem Konstrukt einen Aufruf zur Aktion hinten an und verschicke die Nachricht knapp vor Verstreichen einer vermeintlichen Frist, um Verunsicherung, Vertrauensverlust und Handlung zu generieren und oft auch (Legitimations-) Druck auf die Politik aufzubauen.“ In Biotop-Fall war dies der Aufruf eigene Flächen zu prüfen und sich mit Einsprüchen ans LfU zu wenden.