Familiengeld: Kein Bundesgriff ins bay. Portemonnaie!

Roth (dn) „Wer zwischen frühkindlicher Erziehung beziehungsweise Bildung und der Sicherung des Existenzminimum nicht unterscheiden kann, sollte sich fragen, ob er für den Job des Bundessozialministers geeignet ist!“ Den CSU-Landtagsabgeordnete und zweifache Familienvater Volker Bauer verärgert die Blockadehaltung von SPD-Bundesminister Hubertus Heil beim im August eingeführten Bayerischen Familiengeld für 1- und 2-jährige Kinder. Eigentlich ist das Familiengeld ein Erfolg. Allein zwischen dem 13. September und dem 23. November 2018 ergingen 239.000 positive Bescheide und zahlte Bayern 137 Millionen Euro an junge Familien aus. Jedoch seien nach wie vor zehn Prozent der Familien von Heils Griff ins bayerische Portemonnaie betroffen. Knapp 14 Millionen Euro sollen damit nach dem Willen des SPD-Politikers auf Leistungen nach dem SGB II wie Hartz4 angerechnet werden.

„Der Bund will sich auf Kosten der bedürftigen Menschen in Bayern entlasten. Das ist schäbig“, kritisiert Bauer und erklärt die rechtliche Lage: „Der Freistaat legt als Fortentwicklung des Landeserziehungsgeldes das Familiengeld auf, dessen Zweck es ist, junge Familien bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen. Da sollte man meinen, dass unverändert die Sondernorm nach §27 BEEG fort gilt und die 250 Euro pro Kind und Monat, die der Freistaat jungen Familien unabhängig von Einkommen und Krippenbesuch auch weiter anrechnungsfrei bleiben.“ Diese Rechtsauffassung vertreten nicht nur Bauer, die CSU-Landtagsfraktion und Staatsregierung, sondern auch diverse renommierte Gutachter.

Die Bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer forderte ihren Bundeskollegen daher auf, die Haltung seines Hauses zu überdenken. Eine Antwort steht aus. Die Sozialministerin wies jedoch vorsorglich, für den Fall einer weiteren Blockadehaltung ihres Bundeskollegen, darauf hin, dass es betroffenen Familien unbenommen bleibe, gegen Kürzungen ihrer Hartz4-Leistungen in Zusammenhang mit dem Bayerischen Familiengeld rechtliche Schritte zu unternehmen.