Gereutgraben: Bauer setzt sich weiter für Obstbauern ein

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Roth (dn) Nachdem das Landratsamt Roth eine Terminanfrage des CSU-Landtagsabgeordneten Volker Bauer seit zwei Wochen unbeantwortet lässt, ist es Bauer nicht möglich, eine gemeinsames Vorgehen mit Landrat Herbert Eckstein im Fall der durch die Reckenberg-Gruppe beantragten Erkundungsbohrung im Gereutgraben bei Großweingarten abzustimmen. Auf eigene Nachfrage erreichte Volker Bauer, MdL, der als Berichterstatter im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags Berichterstatter seine Kollegen parteiübergreifend und gegen die Empfehlung des Umweltministeriums davon überzeugen konnte, der Petition der Großweingartner Obstbauern zu folgen, die Stellungnahme des Umweltministeriums erst in KW32, obgleich sie seit Mitte Juli dem Landratsamt vorliegt.

„Ich weiß nicht, was mich mehr ärgert“, so Bauer deshalb. „Dass man im Umweltministerium das einstimmige Votum des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Würdigung der Petition, für das ich mich eingesetzt habe, eben nicht würdigt, oder dass ich diesen Beschluss erst Wochen nach dem Landrat erfahre, weil dieser es scheinbar nicht für nötig hält, in der Angelegenheit geschlossen vorzugehen.“

Da auf juristischem Wege der erste Ablehnungsbescheid des Landratsamts Roth (aufgrund eines vermeintlich fehlenden Sachbescheidsinteresses) als zuständige Genehmigungsbehörde vom Verwaltungsgericht Ansbach kassiert wurde, welches aber die Klage auf eine direkte Bohrerlaubnis für die Reckenberg-Gruppe ablehnte, ist das Landratsamt jetzt vor die Herausforderung gestellt, den Antrag neu zu bewerten.

Landtagsabgeordneter Volker Bauer, MdL versucht daher aktuell in München politisch darauf hinzuwirken, dass die verantwortlichen Beamten im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die im Landtagsauschuss vorgetragenen Argumente würdigen und das seiner Ansicht nach gegebene Ermessen dahingehend ausschöpfen, dass eine Erkundungsbohrung als rechtlichen Beginn der Grundwasserförderung, beziehungsweise als unzulässige Vorratsbewilligung (aufgrund eines nicht vorhandenen Bedarfs) ablehnen.

Volker Bauer übermittelte außerdem zum 18. August ein Schreiben ans Landratsamt Roth, mit dem er einen argumentativen „Anstoß zur hausinternen Weiterentwicklung durch die juristischen Fachkräfte des Landratsamt“, beziehungsweise „Munition für eine rechtlich-treffsichere Ablehnung einer Erkundungsbohrung im Gereutgraben“ liefert.

Das offene Anschreiben ans Landratsamt Roth hier:
Anschreiben LRA Roth Pfaffenritter Gereutgraben