Trinkwasser: LEP-Änderungsanträge vom Tisch

Landkreis Roth/Wendelstein – Der Einsatz der kommunalen Spitzenverbände, u. a.  des Bayerischen Gemeindetages (BayGT), und der kommunalen Wasserversorger hat Wirkung gezeigt. Die drei Änderungsanträge zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP), die den vorsorgenden Grundwasserschutz und die ortsnahe Wasserversorgung in Gefahr gebracht hätten, kommen nicht. Das versicherte der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer nach einem Treffen im Wendelsteiner Rathaus am Montagabend.

Der örtliche Stimmkreisabgeordnete Volker Bauer hatte Thomas Kreuzer eingeladen, nachdem sowohl Wendelsteins Bürgermeister Werner Langhans als Vorsitzender des BayGT-Kreisverbandes Roth, wie auch Matthias Dollinger als Vorstand der Gemeindewerke Wendelstein, an den Rother Stimmkreisabgeordneten appelliert hatten, die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge abzulehnen.

Kritik der kommunalen Ebene gewürdigt

„Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, ein Lebenselixier, dass in öffentlicher Hand und Verantwortung bleiben muss“, betonten Kreisvorsitzender Werner Langhans, der auch dem Verwaltungsrat der Gemeindewerke Wendelstein (GWW) vorsteht und im Wasserzweckverband der Schwarzachgruppe als stellvertretender Vorsitzender Verantwortung trägt und Dr. Juliane Thimet als Expertin des Bayerischen Gemeindetages im Wendelsteiner Rathaus. Zustimmendes Nicken bei Landtagsabgeordnetem Volker Bauer, der auch Bezirksrätin Cornelia Griesbeck und CSU-Landratskandidat Jochen Münch mitgebracht hatte. Nach Kritik von Seiten der Kommunal-Verantwortlichen und Wasserversorger, das Primat der kommunalen Wasserversorgung werde durch drei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zur LEP-Fortschreibung ausgehöhlt, stellte sich die regionale CSU geschlossen an die Seite des Rother Gemeindetags-Kreisvorsitzenden Langhans‘.

Bürgermeister Langhans und GWW-Vorstand Matthias Dollinger verdeutlichten, dass es der Auftrag der Kommunen sei, Wasser in ausreichender Quantität und bester Qualität für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Förderverhalten der fünf Wasserversorger, die um Wendelstein herum rund acht Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr gewinnen, sei daher, erschwert durch rückläufige Niederschläge, an einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung orientiert.

„Wir wollen auf keinen Fall, dass jemand Sorge um’s Trinkwasser haben muss“ – darum werden Änderungsanträge zurückgenommen

Thomas Kreuzer zeigte für diese Argumentation Verständnis. Er wies aber zugleich darauf hin, dass die kritisierten Ergänzungsvorschläge, die auf Anregung einzelner Abgeordneter ins LEP aufgenommen werden sollten, aus seiner Sicht keine Aushöhlung der Priorisierung kommunaler Wasserversorger bedeuteten. Relevant für die Gestattung beziehungsweise Erlaubnis der Wasserentnahme blieben immer das Wasserhaushaltsgesetz und das Bayerische Wassergesetz. „Das LEP gibt niemandem Rechte. Von einem Ausverkauf des Trinkwassers kann insofern keine Rede sein.“ Der CSU-Fraktionsvorsitzende stimmte jedoch der Einschätzung von Dr. Thimet zu, dass „die Änderungsvorschläge in der geänderten Formulierung so verstanden werden könnten, dass der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung plötzlich nicht mehr im Landesentwicklungsprogramm stehe. „Da muss die kommunale Familie Alarm schlagen, schließlich sind Städte und Gemeinden für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung zuständig“, so Dr. Thimet.

„Auch wenn sich die geplanten Änderungen im LEP rechtlich nicht nachteilig auf den Schutz des Wassers ausgewirkt hätten: Wir wollen auf keinen Fall, dass jemand Sorge ums Trinkwasser haben muss und dass bei einer so wertvollen Ressource wie dem Wasser Ängste geschürt werden. Daher nehmen wir die Bedenken unserer Kommunen und Wasserversorger ernst und werden diese Anträge nicht weiterverfolgen“, sicherte Kreuzer zur Erleichterung der Kommunalvertreter zu. Nach der entsprechenden Abstimmung mit der Fraktion der Freien Wähler werden die Regierungsfraktionen die Änderungsanträge im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags zurücknehmen.

Kreuzer: Trinkwasserschutz wird nicht geschwächt, aber Lebensmittelproduktion nicht grundsätzlich ausschließen

„Die gemeindliche Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden, aber andere Nutzungen dürfen auch nicht per se ausgeschlossen werden, wenn das Dargebot ausreichend ist. Sonst könnte ja beispielsweise auch die örtliche Brauerei ihren Brunnen nicht mehr nutzen“, so Kreuzer. Der erfahrene Landes- und Kommunalpolitiker aus der wasserreichen Iller-Lech-Region verwies auch auf Umwelt- und Klimapolitik. „Es könne ja auch nicht unser Ziel sein, Tomaten oder Mineralwasser noch häufiger über den Brenner zu karren, weil in Bayern unabhängig von den Gegebenheiten vor Ort Mineralwasserabfüllung oder Tröpfchenbewässerung zur Lebensmittelerzeugung, etwa im Hopfen-, Wein- und Gemüseanbau per se unmöglich gemacht wird.“  Jedoch gelte es auch hier Innovation und die Nutzung von Oberflächengewässern anzuschieben. Der Freistaat Bayern fördere darum aktuell mit 40 Millionen Euro vier Pilotprojekte. Eines ist im Spalter Hügelland auf Initiative von Kommunen, Landwirten und Volker Bauer in der Entstehung.

MdL Bauer zufrieden mit Ergebnis des Dialogs

Landtagsabgeordneter Bauer fasste im Nachgang zufrieden zusammen: „Ich schreibe seit Jahren Anträge zur besseren Grundwasserneubildung durch Wasserrückhalt im Wald, stelle schriftliche Anfragen zu Nitratbelastung von Grundwasser und muss bei Petitionsvorhaben zur Trinkwassergewinnung im Gereutgraben oder bei Arberg zwischen allen Stühlen moderieren. Deshalb ist es mir umso wichtiger, dass kein Zweifel daran aufkommt, dass der Schutz des Trinkwassers, der wertvollsten Ressource, die wir als Allgemeinheit besitzen, für uns oberste Priorität hat. Gut, dass Thomas Kreuzer klargestellt hat, dass die Fraktion das genauso sieht.“