Nur Bayern gleicht GwSt-Mindereinnahmen aus | 281.874 Euro in Lkr. Roth
Kreis Roth (dn) „Der erneute Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen durch den Freistaat leistet – zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich – einen weiteren wichtigen Beitrag, dass unsere Kommunen auch in der Pandemie weiter ihre Aufgaben erfüllen und kraftvoll in Zukunft investieren können“, so der Stimmkreisabgeordnete des Kreises Roth Volker Bauer anlässlich der Bekanntgabe der pauschalen Abschlagszahlungen an die Kommunen durch Finanzminister Albert Füracker (CSU). In den Kreis Roth fließen 281.874 Euro: 143.535 Euro nach Abenberg, 94.570 Euro nach Spalt und 45.769 Euro nach Georgensgmünd.
Wie berichtet gleicht der Freistaat einen Teil der für Bayern und die ersten drei Quartale des Pandemiejahres 2021 errechneten 674,4 Mio. Euro Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer aus – bislang ohne Unterstützung des Bundes. Im vergangenen Jahr hatte Bayern 1,346 Mrd. Euro, der Bund 1,054 Mrd. Euro pauschalen Ausgleich an die Kommunen überwiesen.
„Der ehemalige Finanzminister und neue Bundeskanzler hat sich nun schon das erste Mal kommunalunfreundlich gezeigt“, betonte der Spalter Bürgermeister und Vorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Udo Weingart und ordnete außerdem die hohen Zahlungen etwa nach Oberbayern ein. „Es werden Steuerausfälle ersetzt. Das heißt, wo in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich viel gezahlt wurde, wird auch viel ersetzt, wenn die Einnahmen 2021 zurückgingen. In den Kreis Roth gehen rund 0,3 Millionen Euro, an die kreisfreien Kommunen im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken circa 7,9 Millionen Euro. Jetzt können wir uns natürlich freuen, dass im Hinblick auf die geringe Zahl an Kommunen, die bei uns in Roth Mindereinnahmen ersetzt bekommen, die wirtschaftliche Situation im Kreis trotz Pandemie stabil zu sein scheint. Aber im Hinblick darauf, dass allein an die oberbayerischen Kommunen 77,3 Millionen Euro Steuergeld gehen, die traditionell hohe Steuereinnahmen haben, um dort kommunale Haushalte zu stützen, ist es gut, dass der Ausgleich bei der Berechnung künftiger Schlüsselzuweisungen wie echte Gewerbesteuer betrachtet wird. Es wird also im Nachgang ein gewisser Ausgleich stattfinden.“
Zum 17. Dezember werden mit der Pauschale rund 60 Prozent der vom Freistaat aufgewandten Mittel an die Kommunen ausbezahlt, um rund 30 Prozent der Mindereinnahmen abzufedern. Die endgültige Abrechnung und somit Auszahlung der restlichen 40 Prozent bayerische Ausgleichsmittel erfolgt 2022, um die Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Jahres 2021 berücksichtigen zu können. Die Zuweisungen werden nur auf Antrag gewährt.